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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 11 AS 816/13 B   

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https://dejure.org/2015,101722
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 11 AS 816/13 B (https://dejure.org/2015,101722)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.06.2015 - L 11 AS 816/13 B (https://dejure.org/2015,101722)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - L 11 AS 816/13 B (https://dejure.org/2015,101722)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 11 AS 816/13
    Weder die Unkenntnis eines Rechts insgesamt noch die Unkenntnis der Befristung der Ausübung dieses Rechts rechtfertigt eine Wiedereinsetzung, wenn das Recht und seine Befristung im Gesetz geregelt sind (Grundsatz der formellen Publizität, vgl. etwa, BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, Rn 24 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.11.2005 - 6 B 69.05

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grund der Nichteinhaltung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 11 AS 816/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit einer Anhörungsrüge ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2005 - 6 B 69/05, 6 B 32/05 - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 178a Rn 2 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2015 - L 11 AS 1451/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2015 - L 11 AS 816/13
    Diesen Antrag wertete das SG einerseits als Anhörungsrüge nach § 178a Sozialgerichtsgesetz (SGG) und andererseits als Wiederaufnahmeklage (vgl. hierzu: Urteil des SG Hildesheim vom 29. November 2012 - S 35 AS 1143/12 WA - sowie die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde beim Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 1451/12 NZB -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2016 - L 11 AS 1082/15
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juni 2015 im Verfahren L 11 AS 816/13 B wird als unzulässig verworfen.

    2. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juni 2015 im Verfahren L 11 AS 816/13 B wird zurückgewiesen.

    Der Kläger wendet sich mit Beschwerde und Anhörungsrüge gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juni 2015 im Verfahren L 11 AS 816/13 B, mit dem der Senat die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Hildesheim vom 29. Mai 2013 (S 35 AS 1863/12 RG) zurückgewiesen hat.

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